ok - also muss jeder Radler ein riesiger Scheinwerfer am Rad haben und der ach so schwache Fussgänger nichts und kann die Situation schamlos ausnutzen. nach dem Unfall kann er auf seinem Recht beharren, Schmerzensgeld und was weiss ich beantragen und sich ins Fäustchen lachen...Kampa hat geschrieben:Ich kenn das Problem - wenn ich als Radfahrer nicht ausreichend Licht am Rad habe, dass ich bei einem unbeleuchteten Jogger oder Fussgänger rechtzeitig bremsen kann, muss ich mir entweder besseres Licht besorgen, langsamer fahren oder mit besagtem Hintern zu Hause bleiben - genau das !Newbie hat geschrieben:was bedeutet Rücksichtnahme in obigem Fall? der Jogger darf weiterhin unbeleuchtet laufen und der Radfahrer soll gefälligst zu Hause auf die Rolle oder halt (per Auto) ins Schwimmbad fahren?Kampa hat geschrieben:gegenseitige Rücksichtnahme und ein bisschen mehr Verständnis (ohne gleich im jedem Detail die Ursache kennen zu müssen)![]()
ich fahr ja nicht absichtlich unbeleuchtete Jogger um und sobald ich sie sehe bremse ich oder weiche aus - darf ich nicht das selbe Verhalten auch von den anderen erwarten? Diese können mich ja schliesslich sehen und entsprechend reagieren
Das normale Licht reicht dafür in der Regel nicht aus.
unter gegenseitiger Rücksichtsnahme verstehe ich ehrlich gesagt etwas anderes. Oder stellst DU dich extra unbeleuchtet einem Auto in den Weg weil Du ja weisst, dass Du Recht bekommst und der Autofahrer zahlen darf?


