Ich weiß z.B. nicht wer Stracke ist!
Noch ein Hinweis: Verwendungszweck "Blaue Streifen" gilt als nicht bezahlt
Und der Stinkstiefel. der mir 38,68 für einen Blow Job überwiesen hat, soll sich auf was gefasst machen

Moderator: Moderator

vb_man hat geschrieben:Noch ein Hinweis: Verwendungszweck "Blaue Streifen" gilt als nicht bezahlt![]()
pete-131313 hat geschrieben:vb_man hat geschrieben:Noch ein Hinweis: Verwendungszweck "Blaue Streifen" gilt als nicht bezahlt![]()
Ein Kaufvertrag kommt durch Antrag und Annahme zu Stande. Wenn du das Geld behältst, wird das als konkludentes Handeln ausgelegt. Zu deutsch: Ich krieg von dir blaue Streifen. Ob dir das gefällt oder nicht.
vb_man hat geschrieben:[...
Das Angebot ist schwarze Streifen
Du hast schwarze Streifen bestellt.
Dein Gegenangebot, blaue Streifen zu bestellen, wurde nicht akzeptiert.
Durch Deine Angebotsannahme hast Du die schwarzen Streifen akzeptiert.
Basta
gez.
Gerd S.

Realdedo hat geschrieben:Wo bin ich hier denn gelandet? Ich dachte es geht hier wirklich um Sportklamotten, daß Trikot, Einteiler und Zweiteiler nur Decknamen für kommerziell angebotene Sexualdienstleistungen sind wäre ich nie drauf gekommen.