Zwei Programmierstellen für den "Bundestrojaner"
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Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Rechnerdurchsuchung verweist die Bundesregierung auf die Auseinandersetzung, die derzeit am Bundesgerichtshof (BGH) geführt wird. Anfang Dezember hatte ein Ermittlungsrichter am BGH Online-Durchsuchungen verboten. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils hatte die Generalbundesanwältin Harms Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Über diese Beschwerde ist noch nicht verhandelt worden. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, "wird zu prüfen sein, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine spezielle Ermittlungsbefugnis der Strafverfolgungsbehörden besteht", lautet die Auskunft der Bundesregierung.
Insgesamt lässt die Antwort der Bundesregierung keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung ein unverzichtbares Instrument der Strafverfolger und Verfassungsschützer sein wird.
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Na holla, solangs sonst nicht reinregnet
Allerdings, wie die das Ding in meinen Computer reinkriegen wollen bzw. dort zur Ausführung bewegen hab ich noch nicht kapiert

). Und wenn Du Hardware haben solltest, auf der kein Windows läuft, neben sie die Dir eben weg.




