Ah, i see. Wir habens also auf Personen abgesehen, die als Terroristen einschlägig bekannt sind, in deren Wohnung man deswegen einbrechen kann um irgendwas auf deren Computer zu installieren, auf dem sie selbverständlich belastendes Material hinterlassen, ohne dass diese Subjekte, die laut Wolfi den Computer und das Internet in hochproffessioneller Weise nutzen dies mitbekommen. Aha.
Ich würde gerne noch einen anderen Sachverhalt beleuchten. Offensichtlich arbeiten einige Personen auf Weisung des Bundesinnenministers an der Umsetzung einer Software, die dazu dient in andere Computer einzubrechen, vermutlich nicht wenige.
Der Einsatz der Software wurde aber höchstrichterlich untersagt, es gibt keine rechtliche Grundlagedafür. Es ist nun schlimm genug, dass sich der Dienstherr der Strafverfolgungsbehörden einfach mal über ein Urteil dieser hinwegsetzt, es schlicht ignoriert, aber:
nach dem neuen § 202 c, offiziell „Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität“ des StGB, ist zwar noch nicht in Kraft aber..., ist die Entwicklung solcher Werkzeuge doch verboten.
