Draften beim München Triathlon freigegeben
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Na dann werde ich gleich mal eine mail aufsetzen, ups das heißt ja jetzt memo bei uns 
dumdidum
Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Wer noch? Vll bringt es ja wasmemo QRoo hat geschrieben: Hallo,
mit gr. Enttäuschung mußte ich lesen das ihr die Windschattenregel für den München Triathlon aufgehoben habt. Ich betreibe jetzt seit 12 Jahren diesen Sport und es ist für mich der Anfang vom Ende. Finde es sehr schade das Dinge die den Trithlonsport definieren einfach so, weil es vll mehr Geld bringt da noch mehr Leute melden können, aus dem Regelwerk gestrichen werden können.
Ein sehr entäuschter Björn Mersmann der sicher nie an einem Lutscherrennen teilnehmen wird
dumdidum
Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Vielleicht würde es ja was bringen, wenn man sich auf den Triathlonsport beziehtQRoo hat geschrieben:Wer noch? Vll bringt es ja wasmemo QRoo hat geschrieben: Hallo,
mit gr. Enttäuschung mußte ich lesen das ihr die Windschattenregel für den München Triathlon aufgehoben habt. Ich betreibe jetzt seit 12 Jahren diesen Sport und es ist für mich der Anfang vom Ende. Finde es sehr schade das Dinge die den Trithlonsport definieren einfach so, weil es vll mehr Geld bringt da noch mehr Leute melden können, aus dem Regelwerk gestrichen werden können.
Ein sehr entäuschter Björn Mersmann der sicher nie an einem Lutscherrennen teilnehmen wird
Ernsthaft: gut gemeinter Ansatz, aber das ist, wie wenn man einem Ochs ins Horn petzt. Für jeden enttäuschen Vertreter der sog. Old School warten schon 10 Heißsporne darauf, willig das Startgeld für ein Lutscherrennen abzudrücken.
Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Ich befürchte da liegst Du richtigvb_man hat geschrieben: Ernsthaft: gut gemeinter Ansatz, aber das ist, wie wenn man einem Ochs ins Horn petzt. Für jeden enttäuschen Vertreter der sog. Old School warten schon 10 Heißsporne darauf, willig das Startgeld für ein Lutscherrennen abzudrücken.
dumdidum
- Friedrichvontelramund
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Spars Dir lieber...es gibt doch so schöne WK's. Dort haben wir auch in Zukunft unsere Ruhe und können ein schönes Rennen genießen. Ich glaube eh, dass sich die Szene da noch weiter auseinanderdividieren wird: Die einen brauchen z.B. den M-Dot Wahn und so Poserveranstaltungen wie München und die anderen fahren halt nen Sachsenman, Waldviertler Eisenmann, Rothsee etc. So findet jedes Tierchen sein Pläsierchen.
Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Danke für's Mail-Schreiben. Ich denke auch nicht, daß es was bringt, aber schaden wird's auch nicht. Es ist immer besser wenn man Mißstände auch anspricht
Wennst was machst, mach's gern. Machen mußt 'es eh!
(Dem Fritz Engelhardt seine Mutter)
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Ich möchte nochmal meine ursprüngliche Frage rauskramen:
Kann der Veranstalter einfach so nachdem schon 1000 Leute oder so gemeldet sind die Veranstaltungsform (NonDrafting in Drafting) ändern?
Hätte ich als gemeldeter Athlet das Recht auf Startgeldrückerstattung weil ich kein Lutscherrennen will aber für ein Draftingfreies Rennen gemeldet habe?
Vielleicht weiß einer die Antwort, würde mich schon interessieren.
Ich glaube übrigens nicht, dass man sich einfach auf die Kirmesrennen zurückziehen kann und dort bleibt die heile Welt bestehen. Lutschen ist eine Seuche und wird sich ausbreiten
Kann der Veranstalter einfach so nachdem schon 1000 Leute oder so gemeldet sind die Veranstaltungsform (NonDrafting in Drafting) ändern?
Hätte ich als gemeldeter Athlet das Recht auf Startgeldrückerstattung weil ich kein Lutscherrennen will aber für ein Draftingfreies Rennen gemeldet habe?
Vielleicht weiß einer die Antwort, würde mich schon interessieren.
Ich glaube übrigens nicht, dass man sich einfach auf die Kirmesrennen zurückziehen kann und dort bleibt die heile Welt bestehen. Lutschen ist eine Seuche und wird sich ausbreiten
Außer Betrieb 
Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Ich behaupte mal den "Vertrag" den du unterschrieben hast hat keine Gültigkeit mehr, weil er grundlegend abgeändert worden ist. Mit der Begründung solltest du eigentlich dein Geld zurück bekommen.triwolf hat geschrieben:Vielleicht weiß einer die Antwort, würde mich schon interessieren.
Och das würde ich nicht so negativ sehen, es gibt schon viele gleichgesinnte die Lutscherrennen ablehen. Zur Not organisieren wir unser eigenes Rennen irgendwann.Ich glaube übrigens nicht, dass man sich einfach auf die Kirmesrennen zurückziehen kann und dort bleibt die heile Welt bestehen. Lutschen ist eine Seuche und wird sich ausbreiten
Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Das Adminschweinchen sollte das doch wissen...triwolf hat geschrieben:Vielleicht weiß einer die Antwort, würde mich schon interessieren.
Weiteratmen - DAS ist der Trick!!!
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Und der Admin muss es genehmigen.Och das würde ich nicht so negativ sehen, es gibt schon viele gleichgesinnte die Lutscherrennen ablehen. Zur Not organisieren wir unser eigenes Rennen irgendwann.Ich glaube übrigens nicht, dass man sich einfach auf die Kirmesrennen zurückziehen kann und dort bleibt die heile Welt bestehen. Lutschen ist eine Seuche und wird sich ausbreiten
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Ich würde mal sagen: Das kommt drauf an...! Wenn in den WK Bedingungen drin steht, dass er das kann, dann ja. Wenn nein, hätte ich da auch so meine Bedenken. Die Regeln sind mit Abschluss des Vertrages dessen Bestanteil geworden und daran müssen sich beide Seiten halten! Ich würde sogar soweit gehen, dass Du einen Anspruch gegen den Veranstalter hast, das Rennen unter diesen Bedingungen durchzuführen! Wenn er dies nicht macht, könntest Du zumindest entsprechenden Schadensersatz fordern, fraglich ist nur, was Dein (zu beziffernder) Schaden ist.
Zunächst wäre aber mal zu klären, was der Teinahme am Wk überhaupt für eine Vertragsart zu Grunde liegt. Ohne mich nun wirklich in dem Thema auszukennen oder mich damit beschäftigen zu können, würde ich mal auf einen Vertrag "Eigener Art" (Sui Generis) mit sehr straken Elementen aus dem Dienstleistungsvertrag tippen. Dann könntest Du zumindest vom Vertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung zurücktreten. In diesem Fall ist das Erlangte (Startgeld) zurück zu gewähren....
Wie gesagt: alles ohne Gewähr
Ich habe kein Ahnung welche Regelwerke da einbezogen sind bzw. was da in dem Kleingedruckten alles steht.
Probiern würd ichs aber alle mal
Zunächst wäre aber mal zu klären, was der Teinahme am Wk überhaupt für eine Vertragsart zu Grunde liegt. Ohne mich nun wirklich in dem Thema auszukennen oder mich damit beschäftigen zu können, würde ich mal auf einen Vertrag "Eigener Art" (Sui Generis) mit sehr straken Elementen aus dem Dienstleistungsvertrag tippen. Dann könntest Du zumindest vom Vertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung zurücktreten. In diesem Fall ist das Erlangte (Startgeld) zurück zu gewähren....
Wie gesagt: alles ohne Gewähr
Probiern würd ichs aber alle mal
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
friedrichvontelramund hat geschrieben:Ich würde mal sagen: Das kommt drauf an...! Wenn in den WK Bedingungen drin steht, dass er das kann, dann ja. Wenn nein, hätte ich da auch so meine Bedenken. Die Regeln sind mit Abschluss des Vertrages dessen Bestanteil geworden und daran müssen sich beide Seiten halten! Ich würde sogar soweit gehen, dass Du einen Anspruch gegen den Veranstalter hast, das Rennen unter diesen Bedingungen durchzuführen! Wenn er dies nicht macht, könntest Du zumindest entsprechenden Schadensersatz fordern, fraglich ist nur, was Dein (zu beziffernder) Schaden ist.
Zunächst wäre aber mal zu klären, was der Teinahme am Wk überhaupt für eine Vertragsart zu Grunde liegt. Ohne mich nun wirklich in dem Thema auszukennen oder mich damit beschäftigen zu können, würde ich mal auf einen Vertrag "Eigener Art" (Sui Generis) mit sehr straken Elementen aus dem Dienstleistungsvertrag tippen. Dann könntest Du zumindest vom Vertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung zurücktreten. In diesem Fall ist das Erlangte (Startgeld) zurück zu gewähren....
Wie gesagt: alles ohne GewährIch habe kein Ahnung welche Regelwerke da einbezogen sind bzw. was da in dem Kleingedruckten alles steht.
Probiern würd ichs aber alle mal
*glucks* "Drafting als Schaden" - schönes Thema für ne Hausarbeit um kleine Jurastudies zu quälen
ich kann mich noch gut an das unangenehme Thema um Schadensersatzfoderung von Müttern in der Schwangerschaft erinnern "Kind als Schaden" aua !!!
"...Wenn dein Herz auf dem Wasser liegt, musst du es ja nicht auf der Strasse quälen..."
Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Naja, triwolf hat eigentlich auf das Preisgeld für den Munich Hero spekuliert (10.000€). Und wenn jetzt wg. der erlaubten Lutscherei mehr Leute die Schallmauer von 4:30h unterbieten, wird er sich ganz schön ärgern, denn dann wird geteilt. Von daher kann er den Tipp sicher gut brauchenfriedrichvontelramund hat geschrieben:Ich würde mal sagen: Das kommt drauf an...! Wenn in den WK Bedingungen drin steht, dass er das kann, dann ja. Wenn nein, hätte ich da auch so meine Bedenken. Die Regeln sind mit Abschluss des Vertrages dessen Bestanteil geworden und daran müssen sich beide Seiten halten! Ich würde sogar soweit gehen, dass Du einen Anspruch gegen den Veranstalter hast, das Rennen unter diesen Bedingungen durchzuführen! Wenn er dies nicht macht, könntest Du zumindest entsprechenden Schadensersatz fordern, fraglich ist nur, was Dein (zu beziffernder) Schaden ist.
- triwolf
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Isch abe da nicht gemeldet! Hab letztes Jahr schon wegen grottenschlechter Organisation mit der Veranstaltung abgeschlossenpioto hat geschrieben:Naja, triwolf hat eigentlich auf das Preisgeld für den Munich Hero spekuliert (10.000€). Und wenn jetzt wg. der erlaubten Lutscherei mehr Leute die Schallmauer von 4:30h unterbieten, wird er sich ganz schön ärgern, denn dann wird geteilt. Von daher kann er den Tipp sicher gut brauchenfriedrichvontelramund hat geschrieben:Ich würde mal sagen: Das kommt drauf an...! Wenn in den WK Bedingungen drin steht, dass er das kann, dann ja. Wenn nein, hätte ich da auch so meine Bedenken. Die Regeln sind mit Abschluss des Vertrages dessen Bestanteil geworden und daran müssen sich beide Seiten halten! Ich würde sogar soweit gehen, dass Du einen Anspruch gegen den Veranstalter hast, das Rennen unter diesen Bedingungen durchzuführen! Wenn er dies nicht macht, könntest Du zumindest entsprechenden Schadensersatz fordern, fraglich ist nur, was Dein (zu beziffernder) Schaden ist.
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- Friedrichvontelramund
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Re: Draften beim München Triathlon freigegeben
Naja, wer die BVerfG Entscheidung kannte, war schnell wieder raus aus der KlausurKampa hat geschrieben:friedrichvontelramund hat geschrieben:
*glucks* "Drafting als Schaden" - schönes Thema für ne Hausarbeit um kleine Jurastudies zu quälen![]()
ich kann mich noch gut an das unangenehme Thema um Schadensersatzfoderung von Müttern in der Schwangerschaft erinnern "Kind als Schaden" aua !!!
Aber das ist schon ne lustige Vorstellung: Der Veranstalter schließt unterschiedliche Vertäge ab (mit/ohne Drafting). Und der zweite (mit "ohne Drafting") will nun vom Veranstalter das Preisgeld, das der erste aber wg. Draftings gewonnen hat
