Info bei Rückruf

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Muss ein Händler seine Kunden bei Rückruf informieren?

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Ja klar, das ist seine Pflicht!
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thilo69
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Info bei Rückruf

Beitrag von thilo69 »

In einem anderen Fred habe ich ja bereits geschrieben, dass ich in den letzten Tagen verstärkt mit Rückrufaktionen zu tun hatte. Eine davon betrifft die Gabel an meinem CUBE RACE Agree! Nun habe ich dieses Rad letztes Jahr im Mai bei meinem Stammhändler gekauft.

Wie seht Ihr das? Wäre es nicht die Pflicht meines Händlers mich zu informieren? Ich weiß, dass er eine recht umfangreiche Kundenkartei hat. Oder ist das zu viel verlangt?

Immerhin hätte ich mich kräftig auf die Nase legen können. Bei einer Gabel sprechen wir ja über ein "sicherheitsrelevantes" Teil.

Der Händler hat übrigens noch nicht mal einen Hinweis über den Rückruf auf seiner Homepage!
Sind wir nicht alle ein bisschen.....EMU!?
lebkoungman
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Re: Info bei Rückruf

Beitrag von lebkoungman »

dein "neuer" händler hat ja seine kunden auch nicht direkt informiert. information erfolgt ja anscheinend auch nur über die website. auch bei den keos, wo nachweislich schon üble unfälle erfolgt sind, erfolgt keine information von seiten der händler. stelle ich mir auch äußerst schwierig vor.

warum gehst du eigentlich mit der gabel des cube nicht zu dem händler wo du das rad gekaufst hast?
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thilo69
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Re: Info bei Rückruf

Beitrag von thilo69 »

dein "neuer" händler hat ja seine kunden auch nicht direkt informiert. information erfolgt ja anscheinend auch nur über die website.
Kann ich nix dazu sagen, weil ich die Teile ja nicht bei ihm gekauft habe und diesbezüglich kein Kunde bei ihm war! Fände ich aber zumindest mal einen guten Service! Die Info auf der Homepage ist aber auch schon mehr, als beim anderen Händler!
auch bei den keos, wo nachweislich schon üble unfälle erfolgt sind, erfolgt keine information von seiten der händler. stelle ich mir auch äußerst schwierig vor.
Da bin ich voll bei Dir! Pedale werden i.d.R. nicht registriert. Meine habe ich beim Stadler gekauft, aber selbst wenn ich die beim "Händler meines Vertrauens" gekauft hätte, stünden die nicht in der Kartei.
warum gehst du eigentlich mit der gabel des cube nicht zu dem händler wo du das rad gekaufst hast?
Würde ich! Da habe ich ja auch gar kein Problem damit. Aber mein "neuer" Händler, oder sagen wir mal "Alternativ"-Händler, hat eben sowohl CERVELO, als auch CUBE und kann somit beide Rückrufaktionen in einem Aufwasch erldigen. Ich spare mir einen Gang!

Mir geht es hier wirklich nicht um "guter Händler" vs. "schlechter Händler", sondern um Eure/Deine Einschätzung, ob ich das von einem Händler erwarten kann, dass er mich mit vertretbaren Aufwand über RÜCKRUFAKTIONEN informiert. Sei es durch einen Anruf nach Blick in die Kundenkartei oder eine Info auf der Homepage oder wie auch immer.

Um es mal klarzustellen: Ohne Sprotte würde ich jetzt mit zwei gefährlichen Gabeln und einem paar KEO-Pedale rumfahren. Wenngleich du mir ja auch die Info mit den KEOs zukommen hast lassen.
Sind wir nicht alle ein bisschen.....EMU!?
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Der Elch
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Re: Info bei Rückruf

Beitrag von Der Elch »

Die Information der Kunden bedingt natürlich, daß der Händler/Hersteller die entsprechenden Daten bei sich gespeichert hat. Natürlich wäre es praktisch und bequem, wenn du direkt über eine Rückrufaktion informiert wirst. Aber mein Nürnberger Radhändler hat glaube ich weder Computer noch Internet, da wird es schon schwierig.

Auf der anderen Seite könnte dann natürlich auch payback argumentieren, daß sie jetzt deswegen die Einkäufe der Kunden protokollieren - aus Sicherheitsgründen, falls doch mal wieder irgendwo Glassplitter in den Gurken sein könnten.
Wennst was machst, mach's gern. Machen mußt 'es eh!
(Dem Fritz Engelhardt seine Mutter)
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