friedrichvontelramund hat geschrieben:Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Internetkauf) ganz klar: Ja. Ist in § 1 BGB-InfoV i.V.m. § 312c Abs. 2 BGB. Bei Haustürgeschäften ebenfalls: § 312 Abs. 2 BGB. Ich glaube (müsste ich mal nachsehen, da in meinem Geschäft eher Dunkelnormen ) auch in den übrigen "Verbraucherverträgen" also Teilzeitwohnrecht-Verträgen, Verbraucher-Darlehen und Fernunterrichtsverträgen.
VG Fritz
Besten Dank, damit hast Du meine Annahme bestätigt.
btw: hattest Du schon wieder Lüngerl nach Deinem Malle-Abenteuer?
Ne, leider noch nicht. Gestern haben wir aber vom Jäger-Nachbarn eine frische Rehleber und Niere bekommen
Außerdem muss ich nach dem TL eh erst mal wieder abnehmen Orgien! Ich sag Dir, eine Raubtierfütterung ist ein Kinderfasching gegen das was sich da Abends am Buffet abspielte