la_gune hat geschrieben:
Ein bisschen bemitleiden kann auch nicht schaden.![]()
hört sich nach nem Kasten Hefe auf Ex an
Moderator: Moderator
la_gune hat geschrieben:
Ein bisschen bemitleiden kann auch nicht schaden.![]()
Steht da nicht:drullse hat geschrieben:Mit oder ohne Aquastop?Matthias hat geschrieben:Beim schnellen googeln habe ich ein Urteil gefunden, in dem das ständige Auf- und Zudrehen als "völlig wesensfremd" bezeichnet wurde; die Versicherung musste zahlen.
Also wenn ich das richtig interpretiere stehen unsere Chancen nicht gerade gut:Matthias hat geschrieben:Steht da nicht:drullse hat geschrieben:Mit oder ohne Aquastop?Matthias hat geschrieben:Beim schnellen googeln habe ich ein Urteil gefunden, in dem das ständige Auf- und Zudrehen als "völlig wesensfremd" bezeichnet wurde; die Versicherung musste zahlen.
http://www.rkkm.de/archiv.php?show=solo&id=57
Meine Frau war ca 16h außer Haus. Da lässt sich auch nix dran "beschönigen", denn um ca 8:00Uhr war ein Mitarbeiter von EON da und es war niemand zu Hause und die Feuerwehr wurde gegen Mitternacht gerufen.Es ist nicht zu übersehen, dass der vorliegende Fall des Zu-Bett-Gehens nach Anstellen der Maschine zwischen den Punkten Sich-Aussperren und über das Wochenende-Wegfahren liegt. Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass hier die zeitlichen Grenzen der Überwachungspflicht nicht in einem die Bewertung als grob fahrlässig rechtfertigenden Ausmaß überschritten worden sind, wenn nicht besondere Umstände, wie etwa Alter des Schlauches oder der Maschine, deren Fehleranfälligkeit oder die Verwendung einer Schlauchschelle hinzutreten, (...)
