http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,476498,00.html
Irgendwie macht mich sowas sprachlos.
Der Wutanfall zur guten Nacht
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- kaiseravb
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Selbst wenn das stimmt, ich glaube nicht, dass es notfalls vor Gericht Bestand hätte. Ähnlich wie der BGH vor einiger Zeit einer Gemeinde untersagte, eine Familie zum Hausverkauf zu zwingen, um für die Pflege der Großeltern die Pflegeversicherung zu entlasten. Zumal man bei Kindern, die von Oma eine Uhr um ein paar hundert Euro geschenkt zur Kommunion geschenkt bekommen, nicht von "Vermögen" sprechen kann.
Aber Du hast insofern recht, bei so mancher juristischer Wortklauberei kommt mir auch das Kotzen.
Aber Du hast insofern recht, bei so mancher juristischer Wortklauberei kommt mir auch das Kotzen.
"Das geht schon" bedeutet:
a) irgendwas ist gleich kaputt
b) irgendwer ist gleich mittel- bis schwer verletzt
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- tobleroneman
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aber nur schon dass man darüber überhaupt diskutieren muss ist zum kotzenkaiseravb hat geschrieben:Selbst wenn das stimmt, ich glaube nicht, dass es notfalls vor Gericht Bestand hätte. Ähnlich wie der BGH vor einiger Zeit einer Gemeinde untersagte, eine Familie zum Hausverkauf zu zwingen, um für die Pflege der Großeltern die Pflegeversicherung zu entlasten. Zumal man bei Kindern, die von Oma eine Uhr um ein paar hundert Euro geschenkt zur Kommunion geschenkt bekommen, nicht von "Vermögen" sprechen kann.
Aber Du hast insofern recht, bei so mancher juristischer Wortklauberei kommt mir auch das Kotzen.
you gotta fight for your right to paaaaarty
- Linus
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Natürlich wäre das voll daneben, wenn ein Kommunionkind sich sein Fahrrad nicht kaufen kann, weil der Staat die Geldgeschenke kassiert. Nur spricht der Artikel hier nur von der Möglichkeit, nicht von konkreten Fällen - insofern würde ich da die Möglichkeit gezielter Stimmungsmache zumindest nicht ausschließen.
Und sind wir mal ehrlich - wenn diese Geschenke ganz frei wären, dann gäbe es sehr schnell ein paar Überschlaue, die ihr Vermögen erst zur Seiet schaffen und dann als "Kommunionsgeschenk" wieder kriegen.
klingt ja schon weniger dramatisch.Nach früheren Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden Geldgeschenke an Kinder zur Kommunion, Konfirmation oder zur Jugendweihe nicht zwangsläufig auf das Arbeits- oder Sozialgeld der Familie angerechnet. Wenn die Geschenke nicht unangemessen hoch seien, dürften sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen, hatte die BA im März mitgeteilt. Eine Anrechnung auf den ALG-II-Anspruch der Eltern sei sogar gänzlich unzulässig.
Und sind wir mal ehrlich - wenn diese Geschenke ganz frei wären, dann gäbe es sehr schnell ein paar Überschlaue, die ihr Vermögen erst zur Seiet schaffen und dann als "Kommunionsgeschenk" wieder kriegen.
Ich kann Leute, die mich ernst nehmen, einfach nicht ernst nehmen,